Das Freitagsgebet (Salāt- al-Dschumuʿa)

06. Februar 2026

Verehrte Muslime!

In unserer heutigen Hutbe geht es um die Bedeutung des Freitagsgebets.

Allah Taʿālā hat uns mit dem Īmān gesegnet und uns mit gottesdienstlichen Handlungen ausgestattet, um unsere Ergebenheit lebendig zu halten. Eine der wichtigsten dieser Ibādāt ist das Freitagsgebet. Der Freitag ist der wöchentliche Festtag der Muslime. Er steht für Einheit und Frieden. Er ist ein besonderer Tag, an dem Brüderlichkeit, Einheit und das Bewusstsein, ein Teil der Umma Muhammeds zu sein, lebendig gehalten werden.

Allah, der Erhabene, spricht im heiligen Koran: „O die ihr glaubt, wenn am Freitag zum Gebet gerufen wird, dann eilt zum Gedenken Allahs und lasst das Kaufgeschäft ruhen. Das ist besser für euch, wenn ihr es wisst.” (al-Dschumuʿa, 62:9)

Der Gesandte Allahs sagte in einem segens- reichen Hadith: „Wer die Ganzkörperwaschung vornimmt, dann zum Freitagsgebet geht, das für ihn bestimmte Gebet verrichtet, danach still (dem Imam) zuhört, bis dieser seine Hutbe beendet hat und dann mit ihm das Freitagsgebet verrichtet, dem werden alle (kleinen) Sünden zwischen diesem und dem nächsten Freitag vergeben.“ (Muslim, 857)

Liebe Muslime! Obwohl das Mittagsgebet für alle religionsmündigen Muslime Pflicht ist, entfällt es für diejenigen, die das Freitagsgebet verrichten. Die Unterlassung einer Pflicht ist nur dann zulässig, wenn eine stärkere Pflicht vorliegt. Daraus geht hervor, dass das Freitagsgebet eine stärkere Verpflichtung ist als das Mittagsgebet.

In einem anderen Hadith sagte unser Prophet (s.a.w.): „Manche Menschen werden entweder aufhören, das Freitagsgebet zu vernachlässigen, oder Allah wird ihre Herzen versiegeln, sodass sie gewiss zu den Unachtsamen gehören werden.” (Muslim, 865)

Die Pflicht zum Freitagsgebet basiert auf dem Koran, der Sunna und dem Idschmāʿ, also Konsens der Gelehrten. Die vier Rakʿa-Sunna-Gebete vor und nach dem obligatorischen Freitagsgebet gelten als starke Sunna. Darüber hinaus müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit das Freitagsgebet gültig ist. Werden diese nicht erfüllt, so bleibt das Mittagsgebet des Tages als individuelle Pflicht bestehen. Die meisten Gelehrten betrachten es daher als vorsorglich und gut, nach dem Freitagsgebet vier Rakʿa mit der Absicht des letzten obligatorischen Mittagsgebets (Zuhr al-Âchīr) sowie zwei Rakʿa Sunna der jeweiligen Zeit zu verrichten, um von der Verpflichtung befreit zu werden.

Um das Freitagsgebet makellos verrichten zu können, sollte man daher lieber früher in die Moschee kommen und sie spät verlassen, sofern keine Hinderungsgründe vorliegen.

In einem edlen Hadith heißt es: „Wenn Freitag ist, stehen die Engel am Eingang der Moschee und registrieren (der Reihenfolge nach) einen nach dem anderen. Das Gleichnis von einem, der früh (zum Freitagsgebet) kommt, ist wie das Gleichnis von einem, der einen Kamel opfert, danach wie das von einem, der ein Rind opfert, danach wie das von einem, der einen Widder opfert, danach wie das von einem, der ein Huhn spendet und danach wie das von einem, der ein Ei spendet. Wenn der Imam auf (den Minbar) steigt, schließen sie die Register und hören dem Gedenken, (der Hutbe), zu.“ (Buchārī, Dschumuʿa, 1416)

Liebe Muslime! Am Freitag darf man sich in der Moschee der Stufenkanzel (Minbar) nähern, sofern niemand gestört wird und die Hutbe noch nicht begonnen hat. Stört man andere oder hat die Hutbe bereits begonnen, sollte man sich auf einen freien Platz hinsetzen. Wenn man keinen Platz findet, aber in den vorderen Reihen noch Plätze frei sind, darf man sich ausnahmsweise nach vorne begeben. Wenn der Imam auf den Minbar steigt, muss man still sein. Es ist nicht erlaubt, zu reden, jemanden zu grüßen oder freiwillige Gebete zu verrichten. Denn in einem von Abū Hurayra überlieferten Hadith heißt es: „Wenn du am Freitag deinem Freund während der Hutbe ‚Sei still!‘ sagst, begehst du einen Fehler.“ (al-Buchārī, al-Dchumuʿa, 892) Wenn während der Hutbe der Name unseres Propheten (s.a.w.) genannt wird, sollte man im Herzen den Salawāt sprechen. Es ist verpönt, den Salawāt laut zu sprechen oder „Āmīn“ zu sagen, wenn der Imam ein Bittgebet spricht. Während der Hutbe sollte man sich nicht mit dem Handy beschäftigen, sondern es lautlos schalten oder ausschalten, damit niemand gestört wird.

Ich möchte meine Hutbe mit folgendem Hadith unseres Propheten (s.a.w.) abschließen: „Wahrlich, am Freitag gibt es eine Stunde.  Sollte ein muslimischer Diener auf sie treffen, während er das Gebet verrichtet und Allah um etwas bittet, wird Allah es ihm gewähren.“ (al-Buchārī, al-Dschumuʿa, 37)